Ihr Weg: Bürgerstiftung Isernhagen - Vererben
Vererben
Testamentarische Verfügung und Vermächtnis
Wie kann ich über meinen Tod hinaus wirksam sein, wie kann mein Lebenswerk dauerhaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden? Diese Fragen stellen sich besonders Menschen, die keine Erben haben und deren Vermögen ohne Testament an den Staatshaushalt fallen würde. Große gemeinnützige Organisationen mit hohem Verwaltungsaufwand und anonymer Struktur bieten oft nicht die Gewähr, dass das Erbe nach den Intentionen der Erblasser zielgerichtet eingesetzt wird.
Ein Vermächtnis zu Gunsten der Bürgerstiftung Isernhagen bietet die Sicherheit, dass das vererbte Vermögen als Stiftungskapital quasi für alle Zeiten gemeinnützig in der Gemeinde Isernhagen eingesetzt wird. Die Gremien der Stiftung garantieren, dass nur qualitätvolle innovative Projekte gefördert werden. Die „schlanke“ Struktur der Stiftung und ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement sichert, dass die Erträge des Kapitals ihrem eigentlichen Zweck nahezu ungeschmälert zugute kommen können.
Auch können die Erblasser selbst definieren, welchen Zwecken die Erträge ihres hinterlassenen Vermögens ganz oder teilweise zugeführt werden.
Ein Vermächtnis zu Gunsten des Kapitalaufbaus der Bürgerstiftung ist also bürgerschaftliches Engagement mit Langzeitwirkung, eine Form von Bürgersinn, die weit über den Tod hinaus Früchte trägt.