Stipendien
Stiftungsfonds Bodo Herwig
Bodo Herwig Stipendium für Leistung und bürgerschaftliches Engagement
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Das Bodo Herwig Stipendium müchte junge Menschen (Schüler aller Schulformen, Auszubildende, Studierende) finanziell unterstützen, die in der Schule, während einer praktischen Ausbildung oder im Studium besondere Leistungen gezeigt und zusätzlich bürgerschaftliches Engagement bewiesen haben.
WELCHE Förderungen gibt es?
Die Bürgerstiftung Isernhagen gewährt aus dem Stiftungsfonds Bodo Herwig folgende Stipendien:
- Reisekostenzuschüsse in Höhe von bis zu 1.000,--€ z.B. für
- Fortbildungsaufenthalte im Ausland (Mindestdauer vier Wochen)
- mehrmonatige Auslandsaufenthalte mit Schulbesuch und Praktika
- Teilnahme an einem freiwilligen sozialen Jahr im Ausland
- einmalige Zuschüsse in Höhe von bis zu 1000,--€ zur Übernahme von Studiengebühren oder ausbildungsbezogenen Aufwendungen
- monatliche Unterstützungen in Höhe von bis zu 100.--€/Monat für längstens 12 Monate
- Kostenerstattungen für Sachleistungen (z.B. Laptops, Bücher, Zeitschriftenabonnements).
WER kann sich bewerben?
Schüler, Auszubildende, Studierende, die ihren Lebensmittelpunkt in der Gemeinde Isernhagen haben.
WIE kann ich mich bewerben?
Folgende Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres :
- Anschreiben mit Begründung der Bewerbung
- Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Beschreibung des Ausbildungsziels
- Empfehlungsschreiben der Schule, des Ausbilders oder sonstiger Stellen
- Kopie des letzten Zeugnisses
- Nachweis eines bürgerschaftlichen Engagements - vorzugsweise außerhalb von Schule, Ausbildungsstätte oder Hochschule
- Schul-, Ausbildungs- oder Immatrikulationsbescheinigung
per Brief an: Bürgerstiftung Isernhagen, Sophienkamp 4, 30916 Isernhagen
oder per E-Mail an:matthias.mueller@buergerstiftung-isernhagen.de
WELCHE Kriterien gelten bei der Entscheidung?
Bei der Vergabe der Stipendien werden folgende Kriterien berücksichtigt:
- Notendurchschnitt besser als 2,5 oder besondere Einzelleistung oder besondere Einzelbegabung und besonderes ehrenamtliches Engagement
- soziale und wirtschaftlicher Situation der Bewerberin/des Bewerbers
WER entscheidet?
Die Entscheidung trifft der zu diesem Zweck gegebenenfalls erweiterte Vorstand der Bürgerstiftung Isernhagen innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist.
kleingedrucktes bitte beachten!
Die geförderte Maßnahme muss innerhalb eines Jahres nach Gewährung des Stipendiums beginnen. Nach Abschluss der Maßnahme ist der Bürgerstiftung Isernhagen ein Bericht darüber vorzulegen, in dem auch die Verwendung der Mittel nachzuweisen ist. Wurde das Stipendium für eine Aus- oder Fortbildung oder für einen Auslandsaufenthalt gewährt, ruht die Förderung bei deren/dessen Unterbrechung und entfällt bei deren/dessen Abbruch. Eine Rückforderung der geleisteten Fördermittel bleibt in beiden Fällen vorbehalten. Ebenfalls vorbehalten bleibt der Widerruf der Stipendiengewährung bei Wegfall der Fördervoraussetzungen. Bewerbungen für andere Stipendien bzw. der Erhalt anderer Stipendien oder ausbildungsbezogener Einnahmen sind anzugeben. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des Stipendiums besteht nicht. Mit Abgabe der Bewerbung werden die vorstehenden Vergabebestimmungen als verbindlich anerkannt.
Kontakt
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Matthias Müller Tel. 0511-7245035 Fax 0511-7245034 matthias.mueller@buergerstiftung-isernhagen.de |