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Spenden

Möglichkeiten Ihres Engagements

Mindestens so wichtig wie die Ideen und das Engagement ist die finanzielle Unterstützung.

Werden Sie Stifter der Bürgerstiftung Isernhagen

Schon mit kleinen Beträgen helfen Sie, das Kapital der Stiftung zu erhöhen und so noch mehr Projekte zu finanzieren. Mit einem Betrag von 250 € aufwärts erwerben Sie auch das Recht, in der jährlichen Stifterversammlung über die Förderstrategie der Bürgerstiftung mitzubestimmen, und mit einer Zweckbindung Ihrer Spende können Sie auf die Verwendung direkt Einfluss nehmen.

Unsere Spendenkonten

Hannoversche Volksbank
Kto-Nr. 82 000 800 (251 900 01)
oder
Sparkasse Hannover
Kto-Nr. 1042 455 665 (BLZ 250 501 80)

Spendenformular

Hier können Sie sich das Spendenformular herunterladen: Spendenvereinbarung (PDF)

Ihr Stiftungsfonds bei der Bürgerstiftung Isernhagen

Die Bürgerstiftung Isernhagen bietet Ihnen die Errichtung eines Stiftungsfonds innerhalb des allgemeinen Stiftungskapitals an, wenn Sie einen bestimmten Zweck nachhaltig verfolgen wollen, z.B.

  • ein (oder mehrere) Kinder- und Jugendprojekt(e) dauerhaft unterstützen
  • ein Museum, ein Theater oder eine andere Kultureinrichtung fördern
  • Mittel für eine Sozial- und Bildungseinrichtung bereitstellen
  • Nachwuchsförderung ermöglichen
  • ein Umwelt- oder Tierschutzanliegen langfristig sichern

Sie wollen völlig unbürokratisch helfen und keinesfalls eine eigene Organisationsstruktur aufbauen, die Zeit und Geld kosten.

Ab einem Betrag von 5.000 € richten wir Ihnen einen zweckgebundenen Fonds innerhalb des Stiftungskapitals der Bürgerstiftung Isernhagen ein. Er kann auf Ihren Wunsch auch mit Ihrem Namen oder einem Titel, den Sie auswählen, verbunden werden. Sie können selbstverständlich auch anonym bleiben.

Die Bürgerstiftung führt Ihren Willen oder die Beschlüsse eines von Ihnen eingesetzten Beirats aus.


Etablieren Sie Ihre eigene Stiftung

Ab 25.000 € können Sie unter dem Dach der Bürgerstiftung eine eigene Stiftung gründen mit den Zielen, die Sie bestimmen, einem Namen, den Sie geben, einer Satzung, die Sie errichten und Gremien, die Sie aussuchen.

Die Bürgerstiftung nimmt Ihnen gegen geringe Gebühr die Verwaltung und Erhaltung des Vermögens ab, gibt die Erklärungen gegenüber dem Finanzamt und der Stiftungsaufsichtsbehörde ab und garantiert die Kontrolle der bestimmungsgemäßen Verwendung der Erträge.